Termine:
Dauer: 1 Tag
Preis: 330,00 €
Befähigungsnachweis Tiertransporteure; Geflügel
Seit Anfang 2007 ist die neue EU-Transportverordnung 1/2005 in Kraft. Sie regelt jetzt anstelle der „alten“ Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) den gewerblichen Transport von Nutztieren und/oder Geflügel (Hausgeflügel). Von Personen, die gewerblich Tiertransporte durchführen, wird nun in Art. 6 (5) ein Befähigungsnachweis gefordert.
Für wen ist die Teilnahme am Lehrgang mit abschließender Prüfung vorgesehen?
Ausnahmen für Absolventen bestimmter Berufsausbildungen, die nach dem 05.01.2007 Folgendes nachweisen können:
Zur Erlangung des Befähigungsnachweises wird gem. Art. 17 Absatz 2 der VO 1/2005 gefordert:
Die praktische Prüfung (ein Amtstierarzt kontrolliert einen Verladevorgang) kann aus organisatorischen Gründen nicht bei der DEULA Freren abgenommen werden. Diese können Sie vor einem Amtstierarzt des für Ihren Wohnort oder den Firmensitz Ihres Arbeitgebers zuständigen Veterinäramtes ablegen. Bitte sprechen Sie dies schon frühzeitig mit Ihrer Firma bzw. dem zuständigen Veterinäramt ab. Auf Wunsch kann das Veterinäramt bei der DEULA Freren Informationen zur theoretischen Prüfung erhalten.
Zusatzinfo
Für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang und der theoretischen Prüfung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich.
Zielgruppe
Kraftfahrer, die Tiertransporte im In- und Ausland durchführen möchten.
Auf Wunsch und gegen Aufpreis ist die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.